Im gerichtlichen (forensischen) und juristischen Bereich wird Hypnose in Deutschland nicht als Sonderzustand mit verminderter Zurechnungsfähigkeit angesehen und daher auch nicht als strafmindernder Umstand betrachtet. Gleichzeitig ist es nicht erlaubt, Hypnose zur Aufdeckung von Straftaten einzusetzen, was im Gegensatz zu den Vorschriften in den USA steht. Die Durchführung einer Hypnose ohne ausdrückliches Einverständnis des Betroffenen wird bereits als Körperverletzung angesehen. Diese kontroversen Sachverhalte verdeutlichen das Dilemma, in dem sich die Rechtsprechung befindet.
Die Anerkennung der Hypnose als Sonderzustand würde theoretisch dazu führen, dass sich potenzielle Täter, ob privat oder im Krieg, auf diesen Umstand berufen könnten. Dies würde die Sicherung der Öffentlichkeit vor solchen Tätern, anders als durch psychiatrische Sicherungsverwahrung, nahezu unmöglich machen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass bei Vorliegen bestimmter Umstände, die archaische Programme aktivieren, nahezu jeder Mensch ein potenzieller Täter sein könnte.
Neben den Fragen der Glaubwürdigkeit und Sinnhaftigkeit von Zeugenaussagen in Hypnose und der Diskussion über die Hypnose als Zustand mit verminderter Zurechnungsfähigkeit, sei es als Täter und/oder als Opfer, stellen sich zwei weitere wesentliche Fragen: Wie kann die Gefahr des unbewussten Einrastens in archaische und neurotische bzw. normotische Programme, einschließlich hypnotischer Bewusstseinszustände wie Feindverhalten und pathologische Verdrängungen gesunder Grundtriebe, in der Bevölkerung insgesamt, insbesondere aber bei Politikern und anderen Entscheidungsträgern und Multiplikatoren, reduziert werden? Welche Maßnahmen können mithilfe der tiefenpsychologischen Hypnose zur Heilung von Tätern ergriffen werden und somit zum Schutz der Öffentlichkeit beitragen?
Meiner Einschätzung nach verdienen beide Fragen eine offene und umfassende Diskussion. Basierend auf meinen Erfahrungen glaube ich, dass eines der wichtigsten Anwendungsfelder der tiefenpsychologischen Hypnose genau hier liegen könnte. Sorgfältig geschulte Juristen, Sachverständige und forensische Therapeuten könnten die gängigen, aber für die Prävention von Straftaten nicht besonders wirksamen Ansätze wesentlich verbessern.
Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen würde nicht nur zu einer effektiveren Kriminalprävention beitragen, sondern auch die Förderung der Gesundheitsvorsorge und die Stärkung ethischer Grundlagen ermöglichen, wie bereits in Punkt 7 (HYPNOSE in der Therapie, H.I.T.T.®: Die Integrative Tiefenpsychologische Therapie in Hypnose) erwähnt.
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